Kerkow Container GMBH
Wir stehen für fachgerechte Entsorgung
Bei Abrissarbeiten oder Umzügen kommt es schnell zu einer ganzen Menge Müll.
In der Regel kann dieser aber nicht einfach so in die Tonne geschmissen werden, sondern muss korrekt getrennt und entsorgt werden. Dabei gilt es einige rechtliche Vorgaben zu beachten.
Damit Sie sich damit nicht unnötig beschäftigen müssen und Zeit sparen, haben wir uns auf die umweltbewusste Entsorgung von Abfall spezialisiert.
Wir kümmern uns jedoch nicht nur um die fachgerechte Entsorgung von Abfall auf der Baustelle.
Auch Schüttgüter, wie Kies oder Sand und andere Recyclingmaterialien liefern wir Ihnen, wohin Sie möchten.
Außerdem unterstützen wir Sie bei Bauvorhaben mit mobilen und auch barrierefreien Toilettenkabinen, Toilettenwagen oder mobile Sanitärlösungen.
Unser Abfall-ABC
Die folgenden Informationen stellen lediglich eine Orientierungshilfe dar. Abfallarten sind so verschieden, wie es wahrscheinlich unterschiedlichste Stoffe in unserem gesamten Wirtschaftskreislauf gibt. Unterschiedliche Abfallarten werden verschieden bepreist. Bitte fragen Sie deshalb immer nach Ihrem individuellen Angebot, das wir Ihnen gern kurzfristig erstellen.
In unserem Abfall-Lexikon erklären wir Ihnen die wichtigsten Begriffe aus der Entsorgungsbranche.
Die meisten Container werden zur Entsorgung der hier erklärten Abfallarten bestellt.
Sollte eine Abfallart nicht aufgeführt sein, so nehmen Sie Kontakt mit uns auf und wir besprechen den benötigten Entsorgungsweg gern mit Ihnen.
Aktenvernichtung
- Bereitstellung eines Deckelcontainers für die zur Vernichtung bestimmter Dokumente
- Aktenvernichtung erfolgt nach Sicherheitsstufe 2
- Vernichtungsprotokoll über die ordnungsgemäße Entsorgung wird erstellt
Altholz
Altholz unterteilt sich in Annahmegruppe: A I, A II, A III sowie A IV Hölzer
- A I – A III (AVV 170201) sind von naturbelassenen bis mit Verbundmaterial versehene Hölzer, wie z. B.: Abschnitte, Späne, Balken, Europaletten, Kisten, Spanplatten, Bretter
- A IV (AVV 170204*) ist mit Holzschutzmittel behandeltes Holz, wie z.B.: Fensterrahmen, Türblätter, Gartenzäune, Zargen
Altreifen (AVV 160103)
- Lkw- sowie Pkw-Reifen mit oder ohne Felgen
- Fahrradreifen mit oder ohne Schlauch
Asbest und asbesthaltige Baustoffe (AVV 170605*)
Durch das Erkennen der gesundheitlichen Gefahren wird Asbest in Baustoffen nicht mehr eingesetzt und vorhandenes Material im Zuge von Sanierungsarbeiten ersetzt. Im Umgang mit Asbest und asbesthaltigen Stoffen muss mit größter Sorgfalt hantiert werden. Asbest kann die Gesundheit schädigen.
Bei der Entsorgung ist folgendes zu beachten:
Der Container muss ausschließlich mit Asbest oder asbesthaltigen Baustoffen beladen werden.
Asbest muss staubdicht in so genannten Big Bag´s oder Platten-Säcke verpackt werden.
INFO
1 Asbestplatte wiegt ca. 35 kg
Plattensack fasst ca. 30 Asbestplatten
zu Asbest und asbesthaltigen Baustoffen gehören z.B.: Dachwellpappen, Fassadenverblendung, Brandschutztüren
Bauschutt - Ziegel (AVV 170107), Beton (AVV 170101), Erde (AVV 170504)
Bei Sanierungen oder Umbauten fällt auf jeder Baustelle so genannter Bauschutt an, welcher entsorgt werden muss.
In einen Bauschuttcontainer gehören nur mineralische Materialien:
- Natursteine
- Mauerwerk
- Ziegelsteine
- Betonbruch
- Dachziegel
- Mörtel- und Putzreste
NICHT zum Bauschutt gehören:
Gasbeton, Lehmsteine, Asbest, Verpackungen, Holz, Papier, Gipskarton (Rigips), Glaswolle, Farben, Lacke, Fermacell, „Sauerkrautplatten“
ACHTUNG
Falls der Container nicht ausschließlich mit Bauschutt (wie oben beschrieben) befüllt wurde, so wird dieser als Baumischabfall entsorgt und berechnet, was einen wesentlichen Preisunterschied ausmacht. Trennen Sie deshalb alle Abfälle sorgfältig und bestellen gegebenenfalls einen weiteren Container für andere Abfallarten.
Baustellenabfälle (AVV 170904)
Umgangssprachlich werden Baustellenabfälle auch Baumischabfälle genannt.
Baumischabfälle sind im Gegensatz zu reinem Bauschutt ein anfallendes Gemisch aus mineralischen und nicht mineralischen Baustoffen.
Zum Baumischabfall gehören:
- Gipsabfälle (max. 10 % der Containergröße)
- Metall
- Kabel
- Strohmatten
- Tapetenreste
- Sauerkrautplatten
- Fermacelll (max. 10 % der Containergröße)
- Holzreste unbehandelt
- Kunststoffe, z. B. Kunststoffrohre
- Verpackungen
Nicht zum Baumischabfall gehören:
asbesthaltige Baustoffe (siehe den Pkt. Asbest) Mineralwolle, Schornsteinschutt, Farben und Lacke, Altreifen, Batterien, Holzfenster, Holztüren, Dachpappe und Styropor
WICHTIG
Richtiges Sortieren spart Kosten! Sortenreine Abfälle sind in der Entsorgung günstiger!
Was ist sortenrein?
Eine sortenreine, getrennte Entsorgung wird unterteilt in:
Lehm/Stroh: fällt meist bei der Sanierung alter Fachwerkhäuser/Altbauten an
Schornsteinabfall (AVV 161106): russ-geschwärzte Steine, Schornstein- oder Kaminabbruch, Ofensteine, Scharmott
Gipskarton/Rigips/Fermacell (AVV 170802): fällt bei Renovierungsarbeiten im Innenbau an; die Gipsplatten sind beidseitig mit Kartonage beklebt
Gasbeton/Y-tong (AVV 170107): aus Gas- oder Porenbeton gefertigte Steine
Auch hier gilt: Ist ein anderes Material in dem Container beigemischt, so erfolgt die Entsorgung und Abrechnung als Baumischabfall, was einen wesentlichen Preisunterschied ausmacht.
BIG BAG´s sind bei uns erhältlich
Big Bag ca. 1 m³
für Entsorgung von Asbest, asbesthaltigen Materialien sowie für Mineral-, Glas- oder Steinwolle
Brandrückstände
Brandschutt kann nicht wiederverwertet werden
eine gesonderte Entsorgung ist nötig
Dachpappe (AVV 170303*)
Sammelbegriff für mit Teer oder Bitumen getränkte Bahnen, die bei der Sanierung von Dächern oder Gebäuden aller Art als oberste Dachhaut anfällt.
Besondere Sorgfalt bei der Entfernung und Lagerung muss beachtet werden, da der hohe Teergehalt gesundheitsschädigend sein kann.
Zu den teerhaltigen Abfällen gehören:
- Dachpappe
- Teerpappe
- Teerbahnen
- Dachpappenkacheln
- Bitumen
- Teerreste
- Bitumenreste / Dichtungsbahnen
Nicht zum teerhaltigen Abfall gehören:
flüssige Teerprodukte, Holz, Kabel, Kunststoffe, Rohre, Folienreste, Dämmstoffe, Gips- und Porenbeton
Der Container darf ausschließlich mit teerhaltigen Abfällen beladen werden!
Erdaushub (ausgehobene Erde)
Für die meisten Hochbaumaßnahmen gilt der Erdaushub als Grundlage. Dieser, nicht kontaminierte Boden, ist hiermit gemeint.
Erdaushub
Gartenabfall/Grünschnitt (AVV 200201)
kompostierbare Abfälle aus Gärten, Parks oder öffentlichen Anlagen
Zu den Gartenabfällen gehören:
Laub, Rasen-/Grünschnitt, Baum-/Astabfall
Nicht dazu gehören: Speiseabfälle oder Hausmüll
Gasbeton/Y-tong (AVV 170107)
aus Gas- oder Porenbeton gefertigte Steine
Gipskarton/Rigips/Fermacell (AVV 170802)
… fallen bei Renovierungsarbeiten im Innenausbau an
die Gipsplatten sind beidseitig mit Kartonage beklebt
Glas (AVV 200202)
Scheiben- und so genannts Hohlglas muss getrennt gesammelt und entsorgt werden.
In die Glasentsorgung durch uns gehört:
- Verbundglas
- Fensterscheiben
- Autoscheiben
Nicht in die, durch uns zu entsorgenden Glascontainer gehören:
Drahtglas, Gläser mit Inhalt (z. B. Lebensmittel), Getränkeflaschen
Lehm/Stroh
… fällt meist bei der Sanierung alter Fachwerkhäuser/Altbauten an.
Mineralwolle (AVV 170603*)
Hierfür gelten besondere Vorschriften und spezielle Entsorgungswege.
Mineral- und/oder Glaswolle müssen staubdicht in reißfesten Säcken (BIG BAG) verpackt sein, so dass während des Transportes und der Ablagerung keine Gefährdung durch etwaige Faserfreisetzung erfolgen kann.
Zur Mineralwolle gehören ausschließlich:
- Glaswolle
- Steinwolle
- Mineralwolle
Der Container darf nur mit Mineralwolle,
die in BIG BAG´s verpackt ist, beladen werden!
Papier, Kartonage, Folie (AVV 200101)
In die Gruppe fallen verschiedene Papierarten, unter anderem aus Firmen, die Kataloge, Verpackungen oder größere Mengen Altpapier zu entsorgen haben.
Zur Pappe gehören:
Prospekte
Kataloge
Zeitungen
Zeitschriften
Bücher
Anleitungen
Nicht dazu zählen: Tapetenreste, stark verschmutztes Papier, Aktenordner, Windeln, Styropor
Schrott (AVV 170405)
Alle eisenhaltigen Abfälle, die in der metallverarbeitenden Industrie oder bei Sanierungsarbeiten anfallen, zählen zu dieser Entsorgungsgruppe.
Schrott kann sein:
- Heizungsrohre
- Gussabfall
- Edelmetalle
- Alteisen
- Blechprofile
- Metallzäune
Nicht zum Schrott gehören: Batterien, Kühlgeräte, Schamottsteine, Autoteile
Sperrmüll (AVV 200307) aus Haushalten
Wenn Sie Sperrmüll zu entsorgen haben, können Sie diesen anmelden. Für Entrümpelungsmaßnahmen, Kellerberäumung oder Wohnungsauflösungen bieten wir Container zur Sperrmüllentsorgung als Alternative an.
In den Sperrmüll gehören:
- Möbel
- Einrichtungsgegenstände aller Art
- Matratzen
- Lumpen
- Teppiche
- Blumenkästen
Nicht in den Sperrmüll gehören:
- Türen
- Fenster
- Autoteile
- Brandholz
- Sonderabfall wie Batterien, Farben oder Lacke sowie
- Wertstoffe wie Papier, Glas, Schrott und Verpackungen mit dem „Grünen Punkt“
Styropor (AVV 150102)
Die Styroporentsorgung gilt für Styroporwand- und Deckenverkleidungen.
Verunreinigtes Styropor darf nicht auf diesem Wege entsorgt werden.
Miettoilette
Wir haben verschiedene Sanitäranlagen / Miettoiletten für Sie zur Auswahl und beraten Sie gern, welche Miettoilette für Ihren Einsatzzweck am besten geeinigt ist. Wir verleihen Toilettenkabinen sowohl an gewerbliche als auch an private Nutzer. Installation und Entleerung der mobilen Toiletten und Baustellen Toiletten in Stendal, Rathenow, Magdeburg, Haldensleben, Havelberg, Sachsen Anhalt und Region Helmstedt und Wolfsburg.
Abrissarbeiten, Baumaschinentransporte und Schuttrutschen für Ihre Baustelle
Für Abrissarbeiten haben wir Baumaschinentransporte und Schuttrutschen im Angebot.
Insbesondere bei kompletten Abbrucharbeiten fällt eine monströse Menge an Schutt und Abfall an. In unseren Container können Sie diesen entsorgen. Wir bieten fünf verschiedene Containersorten an. Bei der Auswahl des richtigen Modells helfen wir Ihnen selbstverständlich.
In unserem Lager befinden sich Multicarcontainer, Absetz-Container, Abroll-Container, kranbare Container sowie Sonderbehälter.
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